11.3 Subsumtion 11.3.1 Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB) Gestützt auf das Beweisergebnis steht fest, dass der Beschuldigte Deliktsgut (alkoholische Getränke, Zigaretten etc.) im Gesamtwert von ca. CHF 3'439.00 aus der F.________ AH.________ entwendete. Sämtliche Gegenstände stellen fremde, bewegliche Sachen dar. Indem er diese unrechtmässig an sich nahm und aus den Räumlichkeiten der F.________ wegschaffte, führte er den Bruch fremden Gewahrsams herbei und begründete neuen Gewahrsam. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich. Dabei wollte er sich das Deliktsgut aneignen und sich unrechtmässig bereichern.