__ zur Wahrung des durch den Beschuldigten verletzten Hausrechts zuständig. Zudem könnte man auch aus dem Strafantrag schlussfolgern, dass sie diesen als Vertreterin des Vereins stellte (zwar wird unter «geschädigt» G.________ und wohl ihre Privatadresse angegeben, allerdings unter «betrifft» dann die F.________). Wie bereits oben ausgeführt, ist auch hier davon auszugehen, dass sie den Strafantrag nicht gegen den Willen des Vereins stellte. Sie war aufgrund ihres Aufgabenbereichs bzw. ihrer Funktion zur Wahrung des Hausrechts verpflichtet und somit zur Antragstellung im Namen des Vereins ermächtigt.