28 Schwellungen sprechen, gehen prima vista nicht über das hinaus, was schon die Polizei selber festgehalten hat. Insbesondere erhellt daraus nicht, dass der Beschuldigte zusammengeschlagen bzw. einen Kick an den Kopf erhalten hätte, wie er geltend machte. Dabei wären – wie der Generalstaatsanwaltschaft beizupflichten ist – aufgrund des polizeilichen Schuhwerkes weitaus gravierendere Verletzungen zu erwarten gewesen.