Da er sich mehrmals nach hinten umschaute, konnte ich das Gesicht des Beschuldigten erkennen» (pag. 197). Insoweit erfolgte die Identifikation nicht einfach anhand der Kleidung, sondern – aufgrund des mehrmaligen nach hinten Schauens des Beschuldigten – anhand seines Gesichts. Die Person mit grauer Daunenjacke habe man dann an der Q.________ angehalten, nachdem diese sich noch zu verstecken versucht habe (pag. 197). Aufgrund der Anzeige war die Polizei damals auch ganz klar als solche erkennbar. Kommt hinzu, dass die Aussagen des Beschuldigten nicht als konstant bezeichnet werden können;