Die beiden Polizisten hätten ihn beschuldigt, mit dem Fahrrad geflüchtet zu sein. Sie hätten ihn dann zu Boden gedrückt und gegen den Kopf in frontaler Höhe, die rechte Hüfte und die linke Hand getreten. Zudem wurden Hautabschürfungen vorne rechts, an der Hüfte und am rechten Ellenbogen und eine Verstauchung des linken Zeigefingers festgestellt (pag. 698 f.). Der Beschuldigte führte anlässlich der oberinstanzlichen Befragung auf entsprechende Fragen hin aus, dass er an diesem Morgen, es sei 04:00 Uhr oder 05:00 Uhr gewesen, unterwegs zu einem Kollegen gewesen sei, um Zigaretten zu holen.