778 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft führte schliesslich aus, dass heute eindrücklich von Notfall gesprochen worden sei. Die Ärztin habe aber leichte Abschürfungen feststellen können. Hier hätten wir es mit Polizisten zu tun, wobei davon auszugehen sei, dass sie spezielles Schuhwerk getragen hätten. Das in den Kopf Kicken sei eine schwere Körperverletzung mit gravierenden Folgen. Der Bericht lasse aber keine Rückschlüsse darauf zu, dass die Blessuren mit der Sicherung der Polizei in Zusammenhang stehen würden. Sie könnten auch von sonst wo stammen.