Bei der Anhaltung sei er von der Polizei so hart angegangen worden, dass er sich in den Notfall habe begeben müssen. Aus dem Wahrnehmungsbericht des Polizisten gehe hervor, dass er und sein Kollege zwei Velofahrer verfolgt und aus den Augen verloren hätten. Den Beschuldigten habe man dann wegen seiner grauen Daunenjacke wiedererkennen wollen. Der Beschuldigte sei wegen einer «0815-Jacke» verwechselt worden, weil er beim Erblicken des weissen Kastenwagens erschrocken sei. Es sei kein Polizeiauto gewesen, es hätte also sonst wer sein können. Die Aussagen des Beschuldigten seien widerspruchsfrei, detailliert und daher glaubhaft.