Die via die bernischen Behörden ausgelöste Lenkerermittlung führte zu einer Rückfrage des Beschuldigten bei der Kantonspolizei Bern im November 2018, wobei der Beschuldigte von zwei Geschwindigkeitsübertretungen und dem Ausleihen des Fahrzeuges an zwei Freunde gesprochen habe (pag. 118). Rund fünf Monate später führte der Beschuldigte dann aber anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25. März 2019 aus, dass sein Cousin am 10. Juli 2018 gefahren sei (pag. 154 Z. 32 ff.). Auf Vorhalt des Radarbildes gab der Beschuldigte an, dass zwei Brüder und 5-6 Cousins ihm ähnlich sähen (pag. 154 Z. 47 ff.). Den Beifahrer kenne er nicht (pag.