Wenn er die Person nicht kenne, gebe er den Fahrzeugschlüssel nicht heraus (pag. 129). Dass die Geschwindigkeitsmessungen der stationären, unbemannten Überwachungsanlage nicht ordnungsgemäss erfolgt wären, ist zudem weder ersichtlich noch behauptet. Das Fahrzeug (Audi) des Vaters des Beschuldigten wurde dabei von vorne geblitzt (pag. 120 f.; pag. 187), wobei beim Vorfall vom 10. Juli 2018 mindestens noch ein Beifahrer im Auto sass. Der Vergleich des Portraitfotos von AF.