In Bezug auf die Umstände, wie O.________ im Juli 2018 in den Besitz des Fahrzeuges (Audi) gekommen sei, gab der Beschuldigte an, dass er zu ihnen gekommen sei. Sein Vater sei in die Ferien gegangen und der Schlüssel sei zu Hause gewesen. Er habe sie besucht und gefragt, ob er das Auto brauchen dürfe. Er habe direkt ja gesagt und ihm die Schlüssel gegeben. Er habe das Auto für eine längere Zeit gehabt, er wisse nicht genau, wie lange. Er habe es auch mehrmals gebraucht, also mehrere Tage, und bei ihnen übernachtet (pag. 772 Z. 26 ff.). Selber sei er bei den Fahrten nicht dabei gewesen.