9.4 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Er sei mithin nicht gefahren und die Angabe von O.________ als Lenker sei keine falsche Anschuldigung gewesen. Unbestritten ist jedoch, dass der Audi des Vaters des Beschuldigten spätabends am 10. Juli 2018 bzw. frühmorgens am 14. Juli geblitzt worden ist, dies aufgrund massivster Geschwindigkeitsüberschreitungen. 9.5 Beweismittel 9.5.1 Vorbemerkungen Die objektiven und subjektiven Beweismittel (Fallprotokoll, Rapporte, Radarfotos, Vergleichsfotos; Aussagen Beschuldigter, AJ.