Im Anzeigerapport werde festgehalten, dass es sich beim Lenker nicht um den Cousin handle. Das Aussageverhalten des Beschuldigten, seines Vaters und von AF.________ lege nahe, dass der Beschuldigte am Steuer gesessen sei. Der Beschuldigte könne sich kaum entscheiden, wen er beschuldigten wolle (Freunde, Brüder und Cousins, O.________), um nicht selber einzugestehen, dass er es gewesen sei. Seine Erkundigungen per E- Mail und per Telefon würden ihn als Täter überführen. Warum sollte er sonst darum