_, geführt und dabei die angeklagten Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen zu haben. Der Beschuldigte habe dabei wider besseren Wissens gehandelt. Dass gegen O.________ eine Strafverfolgung herbeigeführt werde, habe er gewollt oder zumindest in Kauf genommen (Ziff. 6 AKS).