Am 25.03.3019 sei der Beschuldigte von der Kantonspolizei Bern auf der Polizeiwache in N.________ zu den vorerwähnten Verkehrsdelikten als beschuldigte Person einvernommen worden. Dabei habe er den Nichtschuldigen O.________, geb. AO.________, wohnhaft im Kosovo, bewusst zu Unrecht beschuldigt, den Personenwagen mit der Kontrollschild BE AN.________ am 10.07.2018 um 23:17 in R.________ auf der S.________, Fahrtrichtung T.________, sowie am 14.07.2018 um 03:17 Uhr in U.________ auf der Autobahn A5, Fahrtrichtung V.________, geführt und dabei die angeklagten Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen zu haben.