_, mit dem Personenwagen, Kontrollschild BE AN.________, mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h (nach Abzug der zulässigen Sicherheitsmarge) gefahren und habe damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten (Ziff. 8.1.1 AKS). Am 14.07.2018 um 03:17 Uhr sei der Beschuldigte sodann in U.________ auf der Autobahn A5, Fahrtrichtung V.________, mit dem Personenwagen, Kontrollschild BE AN.________, mit einer Geschwindigkeit von 183 km/h (nach Abzug der zulässigen Sicherheitsmarge) gefahren und habe damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 63 km/h überschritten (Ziff. 8.1.2 AKS).