Dass M.________ die Sachbeschädigung hinten rechts nicht erwähnte, steht diesem Ergebnis nicht entgegen, zumal es sich um ein dynamische Geschehen handelte und nicht auszuschliessen ist, dass sie diese Beschädigung aufgrund der zeitlichen oder örtlichen Gegebenheiten (Lage der Autos und der Unfallbeteiligten) gar nicht mitbekam oder in diesem Moment auf etwas anderes fokussiert war.