Er könne sich nicht an mehr erinnern als das, was er bereits erzählt habe. Er habe das gehört und sich danach in einem Schockzustand befunden (pag. 458 Z. 9 f.). Er habe danach die Arbeit abgebrochen (pag. 458 Z. 16). Er sei unter Schock gestanden und mit den Gedanken an einem anderen Ort gewesen (pag. 458 Z. 21 f.). Bemerkenswert dabei ist, dass seine Gefühlslage offenbar auch für unbeteiligte Dritte wie M.________ deutlich merkbar war («Er war geschockt. Ich hatte das Gefühl das er gar nicht wusste was passiert ist. Er hatte Angst.» [pag. 90 Z. 56 f.]; «[Er sagte] nichts. Er hatte grosse Angst.» [pag. 90 Z. 59 f.]; «Der mit dem Rechtsvortritt stand unter Schock.