Zum einen schildert er die Vorkommnisse mit unterschiedlichen Worten, aber in den Grundzügen gleichbleibend, was für ein selbst erlebtes, reales Geschehen spricht. So führte er aus, dass es zum Unfall gekommen sei und er während des (Aus)Rollens hinten rechts einen Knall gehört habe. Er habe einen Mann hinter dem Fahrzeug gesehen. Daraufhin sei der Beschuldigte zur Fahrertür gekommen und habe ihm unter anderem gedroht. Anschliessend seien M.________ und AL.________ dazu gestossen (pag. 47 Z. 20 ff.; pag. 87 Z. 20 ff.; 457 Z. 28 ff.). Dass der Beschuldigte nicht nur mit L.________ diskutierte, sondern ihm gegenüber drohte, wird ebenfalls durch die beiden Passanten bestätigt (pag.