18 zudem fest, dass der fragliche Mitfahrer zuvor auch noch hinten am Fahrzeug etwas gemacht habe, es habe einen Knall gegeben (pag. 48). Die entstandenen Schäden am Fahrzeug sind durch die eingereichten Voranschlags- bzw. Rechnungsunterlagen und Fotos vom Fahrzeug (pag. 44 ff. bzw. 50 ff.) zudem plausibilisiert. AF.________ und AG.________ wollten sich zwar nicht explizit zu allfälligen Sachbeschädigungen/Drohungen äussern (immerhin AF.________ pag. 60 Z. 198: «Ich sage besser nichts.