Insbesondere habe der Beschuldigte zu L.________ gesagt, dass er ihn kaputt machen werde (AL.________ [pag. 33], L.________ [pag. 48 Z. 39]) und er ihn umbringen werde, wenn er seinen Namen herausfinde (M.________ [pag. 33]), wobei L.________ in der tatnächsten Befragung ausführte, dass der Beschuldigte sich dahingehend geäussert habe, seinen Namen herauszufinden (pag. 48 Z. 38). L.________ hielt