___ und M.________ gesagt, dass er von der Fahrertür wieder zurück zu seinem Auto gegangen sei. Sie hätten nichts davon gesagt, dass er noch hinter das Auto gegangen sei und reingekickt habe. Das mit der Fahrertür stimme aber, er habe einfach überreagiert, weil es das Auto seines Vaters gewesen sei (pag. 770 Z. 3 ff.). 8.6 Beweiswürdigung durch die Kammer Unbestrittenermassen war AG.________ am 26. Oktober 2018 mit dem auf AJ.________ senior als Halter laufenden VW Touran als Lenker unterwegs. Im Auto sassen auch der Beschuldigte als Beifahrer und AF.________ als Mitfahrer auf dem Rücksitz. AG.________ stiess in H.________