Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Rahmen der oberinstanzlichen Einvernahme räumte der Beschuldigte ein, L.________ und M.________ beleidigt zu haben. Er sei sehr emotional gewesen, weil es das Auto von seinem Vater gewesen sei. Es stimme aber nicht, dass er zu L.________ gesagt habe «ich mache dich kaputt» oder «ich bringe dich um» (pag. 769 Z. 17 ff.). Es stimme auch nicht, dass er hinten ins Auto gekickt habe. Er sei nie hinter das Auto gegangen. Er habe vorne in die Tür gekickt, also in die Fahrertür, und dann sei er zurück zu seinem Auto gegangen. Bei der Einvernahme hätten selbst L.________ und M.