Die Schilderungen von L.________ seien von starken Realkennzeichen geprägt, so wie er seine Gefühle schildere. Auch die Freunde des Beschuldigten hätten zurückhaltend einräumen müssen, wie aggressiv sich der Beschuldigte verhalten habe. Insgesamt sei der Tatbestand der Drohung erfüllt und der Schuldspruch sei ebenfalls zu bestätigen (pag. 784 f.). 8.4 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Verkehrsunfall zwischen dem VW Touran (Halter: Vater des Beschuldigten; Lenker: AG.________) und einem J.________-Patrouillenfahrzeug der Marke VW Caddy (Lenker: AM.________) in H.________ ist unbestritten.