_ entgegen den Beteuerungen des Beschuldigten bestätigt, dass dieser aggressiv gewesen sei. Die Aufgebrachtheit des Beschuldigten könne darauf zurückgeführt werden, dass das Fahrzeug seines Vaters beim Unfall beschädigt worden sei. Zudem seien die Aussagen des Beschuldigten nicht glaubhaft und auch nicht nachvollziehbar. Insgesamt sei daher erstellt, dass der Beschuldigte die in der Anklageschrift aufgelisteten Äusserungen gegenüber L.________ getätigt habe (pag. 566; S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 8.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien