Denn zum einen handelte es sich um unauffälliges Deliktsgut, welches der Polizei – hätte sie überhaupt Anlass dazu gehabt, das Auto zu durchsuchen – wohl auch nicht verdächtig vorgekommen wäre und bei einem Blick in die Fahrerkabine im Kofferraum unentdeckt geblieben wäre. Zum anderen ist nicht auszuschliessen, dass sich die Tat erst nach der Polizeikontrolle ereignete oder aber vorher und diesfalls das Deliktsgut bereits anderweitig untergebracht wurde.