14 Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte er dann, dass er sich überall aufgehalten habe, innen und aussen (pag. 467 Z. 10 f.), er habe dort mit Kollegen Fussball gespielt (pag. 466 Z. 37 f.) und auf oberinstanzliche Fragen hin ergänzte er, dass er dort auch gekifft habe und es möglich sei, dass jemand den Ball nach hinten geworfen und er ihn geholt habe oder irgend so etwas (pag. 770 Z. 38 ff.).