Ebenfalls unbestritten ist, dass die Polizei im Lagerraum neben einer Schuhabdruckspur ab der Gefriertruhe (wie die Vorinstanz nachvollziehbar folgerte [vermutlich abgebildet auf pag. 446]) unter der Einstiegsstelle des Lagerraums eine Blumenkistenhalterung auf dem Boden auffand, die an der Fassade vor dem Flügelfenster befestigt gewesen war (pag. 13 f.). Ab der Halterung wurde eine DNA-Spur gesichert, welche einen Hit für den Beschuldigten ergab (pag. 24 ff.). Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die DNA-Sicherung und die Interpretation lege artis am Hauptprofil erfolgten (vgl. pag. 27; Nebenprofil nicht inter-