770 Z. 33 ff.). Auf die Frage, ob er einmal in den Räumlichkeiten der F.________ gewesen sei, gab der Beschuldigte an, dass sie dort ein paar Mal Chips oder so gekauft hätten (pag. 770 Z. 42 f.). Angesprochen darauf, dass dies neu sei, was er erzähle, erklärte der Beschuldigte, dass er, seitdem er nicht mehr konsumiere, klar im Kopf sei und bessere Erinnerungen habe (pag. 770 Z. 45; pag. 771 Z. 1 f.). 7.6 Beweiswürdigung durch die Kammer In der Nacht vom 30. Juli 2018 auf den 31. Juli 2018 stieg die unbekannte Täterschaft zunächst in den Lagerraum der F._____