Beweismittel 7.5.1 Vorbemerkungen Für die objektiven Beweismittel bzw. deren Inhalt (Anzeigerapporte, Rapport KTD, Fotodokumentation, Ordnungsbussenzettel, Google Streetview) wie auch die subjektiven Beweismittel bzw. deren Inhalt (Aussagen Beschuldigter, AF.________) kann grundsätzlich auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz (pag. 540 ff.; S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) verwiesen werden. Auf eine nochmalige umfassende Darlegung der bereits der Vorinstanz vorliegenden Beweismittel wird verzichtet. Soweit notwendig wird auf einzelne Aspekte/ Beweismittel bei der nachfolgenden Würdigung eingegangen.