Insgesamt ergebe sich daraus, dass der Einbruchdiebstahl wie angeklagt begangen worden sei (pag. 783 f.). 7.4 Bestrittener/unbestrittenere Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte bereits bei der F.________ in AH.________ aufgehalten hat. Hingegen bestreitet er sämtliche Vorwürfe. 7.5 Beweismittel 7.5.1 Vorbemerkungen Für die objektiven Beweismittel bzw. deren Inhalt (Anzeigerapporte, Rapport KTD, Fotodokumentation, Ordnungsbussenzettel, Google Streetview) wie auch die subjektiven Beweismittel bzw. deren Inhalt (Aussagen Beschuldigter, AF.