Gemäss seinen Aussagen solle er dort Fussball gespielt haben, wobei es aber auf der Seite des Gebäudes, wo die DNA habe sichergestellt werden können, keinen Platz zum Fussball spielen gebe. Es gebe keine glaubhafte Erklärung dafür, warum der Beschuldigte diese Halterung hätte berühren sollen, ausser, er sei dort eingebrochen. Die Hypothese der Verteidigung, wonach Hautpartikel bei einer Autoschlüsselübergabe hätten haften bleiben sollen, sei zudem abenteuerlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Hautschuppen an der Hand bis zur Berührung der Halterung gehalten hätten, sei im negativen Prozentbereich. Komme hinzu, dass AF.