775 f.). Demgegenüber führte die Generalstaatsanwaltschaft aus, dass man die DNA des Beschuldigten an der Blumentopfhalterung festgestellt habe, ausgerechnet an der Halterung bei demjenigen Fenster, wo der Einbrecher eingestiegen sei. Ein Gast habe keinen Grund, diese Halterung zu berühren. Der Beschuldigte sei weder ein Stammgast dort gewesen noch habe er dort gearbeitet. Gemäss seinen Aussagen solle er dort Fussball gespielt haben, wobei es aber auf der Seite des Gebäudes, wo die DNA habe sichergestellt werden können, keinen Platz zum Fussball spielen gebe.