6. Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat ihre Ausführungen zum Sachverhalt und zur Beweiswürdigung in vier Sachverhaltskomplexe unterteilt (vgl. pag. 535; S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Kammer folgt bei den nachfolgenden Erörterungen diesem sachlogisch erscheinenden, sich an die Chronologie haltenden Aufbau. Die Darlegungen der Vorinstanz zu den theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse sind korrekt und vollständig, weshalb darauf – ohne Wiederholung – verwiesen werden kann (pag. 535 ff.; S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).