9 Weise ausgeübt haben sollte (Urteile des Bundesgerichts 6B_349/2016 vom 13. Dezember 2016 E. 2.4.2 und 6B_769/2016 vom 11. Januar 2017 E. 2.3). Die im Rahmen der erstinstanzlichen Urteilsbegründung erfolgte Urteilsberichtigung zu den hinter der Verbindungsbusse stehenden Tagessätzen bzw. Tagen Ersatzfreiheitsstrafe (und damit verbunden zur Tagessatzhöhe) hat als mitangefochten zu gelten. Ferner ist praxisgemäss neu über das DNA-Profil (Ziff. IV.1. des erstinstanzlichen Urteils) und die erkennungsdienstlichen Daten (Ziff.