7.3. aufgrund der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 12. April 2019, um ca. 04:00 Uhr, in P.________, im Bereich W.________ / X.________ / Y.________ / Z.________ und anderswo (Ziff. I.8.3 des angefochtenen Urteils) 7.3.1. indem A.________ nachts mit einem Fahrrad ohne Licht auf einer Strasse fuhr; 7.3.2. indem A.________ unerlaubt ein Trottoir mit dem Fahrrad befuhr; 7.3.3. indem A.________ während der Fahrt mit einem Fahrrad mehrfach Richtungsänderungen vornahm, ohne diese mittels Handzeichen anzuzeigen