Des Weiteren wurden der von Amtes wegen eingeholte Ausdruck der Internetseite AC.________ (pag. 665) sowie die Bilder der F.________ AH.________ (pag. 668 ff.) zu den Akten erkannt. Ferner wurde den Parteien durch Zustellung von Kopien Kenntnis der Telefonnotiz vom 23. Juni 2021 (pag. 681), der E-Mail-Korrespondenz vom 23. Juni 2021 / 20. Juli 2021 (pag. 666 f.) und vom 24. Januar 2022 inkl. Beilagen (pag. 743 ff.) sowie des bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland edierten Strafbefehls BJS 20 16105 vom 7. Dezember 2020 gegeben.