3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern (datierend vom 8. Dezember 2021; pag. 719) und des Staatssekretariats für Migration (datierend vom 23. Dezember 2021; pag. 725) betreffend Landesverweisung sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 11. Januar 2022; pag. 732 f.), ein Leumundsbericht (datierend vom 13. Januar 2022; pag. 729 ff. / pag. 754 ff.) und ein ADMAS-Auszug (datierend vom 14. Januar 2022; pag. 734 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Des Weiteren wurden der von Amtes wegen eingeholte Ausdruck der Internetseite AC.