nachforderbarer Betrag CHF 1’141.65 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im Strafpunkt mit CHF 4'703.45. A.________ hat dem Kanton Bern die im Strafpunkt ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 4'703.45 zurückzubezahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'141.65, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).