1. Auf die Berufung von C.________ wird nicht eingetreten. Ziffer V.5. des Urteils des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Kollegialgericht) vom 19. Oktober 2020 wird rechtskräftig. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens im Strafpunkt, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden A.________ auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird im Strafpunkt wie folgt bestimmt: