19 270), angemessen. Das amtliche Honorar beträgt somit beim geltenden Stundentarif von CHF 200.00 insgesamt CHF 2'720.00 (zzgl. Auslagen von CHF 81.60 und Mehrwertsteuer). Es ist Rechtsanwalt B.________ vom Kanton Bern im Zivilpunkt eine amtliche Entschädigung von total CHF 3'017.30 auszurichten. Dieser Betrag wird zu den Verfahrenskosten geschlagen und ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen von der Privatklägerin 1 dem Kanton Bern zurückzuzahlen. Zudem wird die Privatklägerin 1 verpflichtet, dem Beschuldigten zuhanden von Rechtsanwalt B.____