19 284 f.), was einem Zeitaufwand von (umgerechnet) insgesamt 21.2 Stunden entspricht. Der geltend gemachte Aufwand erweist sich insbesondere mit Blick auf den Umfang der Berufung im Strafpunkt und den Rückzug nur wenige Tage vor der oberinstanzlichen Hauptverhandlung als angemessen und gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. Demnach entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im Strafpunkt mit