10 fungsrückzug im Strafpunkt entstandenen anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen; sie belaufen sich aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bereits fortgeschrittenen Verfahrens auf CHF 1'000.00. Nach Berufungsrückzug des Beschuldigten war aufgrund der privatklägerischen Berufung einzig der Zivilpunkt strittig. Da auf die Berufung der Privatklägerin 1 nicht eingetreten wird, sind die diesbezüglich entstandenen Kosten ihr aufzuerlegen.