18 257 ff.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung verwies die Privatklägerin 1 in ihrem Parteivortrag auf die hiervor erwähnte Eingabe ihrer damaligen Rechtsvertreterin vom 22. November 2019, dort seien sämtliche Forderungen enthalten (pag. 18 517). Der Beschuldigte anerkannte, der Privatklägerin 1 einen Betrag von CHF 209'000.00 zu schulden (pag. 18 401 Z. 914). Bezüglich der Zinsforderung meinte er, er wolle noch mit seiner Verteidigung Rücksprache nehmen (pag. 18 402 Z. 921). Die Verteidigung des Beschuldigten beantragte vorinstanzlich unter anderem, die von der Privatklägerin 1 gestellte Zivilforderung sei im Umfang von CHF 209'922.45 gutzuheissen.