Der Übersicht halber sind an dieser Stelle in der gebotenen Kürze die der Verweisung der privatklägerischen Zinsforderung zu Grunde liegenden Umstände darzulegen: Mit Schreiben vom 22. November 2019 beantragte die damalige Rechtsvertreterin der Privatklägerin 1 insbesondere Folgendes (Hervorhebung im Original; Akten WSG 20 2 pag. 15 004 133):