4 4. Anträge der Parteien Die Rechtsvertreterin der Privatklägerin 1 stellte im Rahmen der schriftlichen Berufungsbegründung vom 23. Dezember 2022 folgende Anträge (pag. 19 195): 1. Es sei Ziff. V. 5. des Urteils des Wirtschaftsstrafgerichts Bern (Vorinstanz) vom 19. Oktober 2020 aufzuheben und es sei der Berufungsbeklagte zu verurteilen, der Berufungsklägerin auf der mit dem Urteil zugesprochenen Summe von CHF 219'903.20 5 % Verzugszins ab dem 6. November 2011 zu bezahlen.