Mit Eingabe vom 23. November 2021 teilte Advokatin H.________, damalige Rechtsvertreterin der Privatklägerin 1, mit, dass sie ihre Anwaltstätigkeit beenden und die Privatklägerin 1 deshalb nicht weiter vertreten werde. Ihr Aufwand für die Vertretung der Privatklägerin 1 vor dem kantonalen Wirtschaftsstrafgericht [recte: wohl Obergericht] belaufe sich auf CHF 1'100.50. Sie beantragte, der Beschuldigte sei zu einer entsprechenden Entschädigung an die Privatklägerin 1 zu verpflichten (pag. 18 982).