2 2. Berufung und Gang des Berufungsverfahrens Gegen dieses Urteil meldete die Verteidigung des Beschuldigten am 28. Oktober 2020 und die damalige Rechtsvertreterin der Privatklägerin 1 am 29. Oktober 2020 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 18 648; pag. 18 660). Mit Verfügung vom 11. Februar 2021 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 11. Februar 2021, zu (pag. 18 859 ff.; pag. 18 671 ff.).