4. A.________, vgt., wird zur Bezahlung der Reisespesen, ausmachend CHF 500.00 an die Privatklägerin 1, C.________, verurteilt. 5. Die Zinsforderung der Privatklägerin 1, C.________, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen. 6. Soweit weitergehend wird die Zivilklage der Privatklägerin 1, C.________, abgewiesen. 7. Die Zivilforderung der Privatklägerin 3, G.________, vgt., wird abgewiesen. 8. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden.