1. Es wird festgestellt, dass A.________, vgt., anerkannt hat, der Privatklägerin 1, C.________, vgt., einen Betrag von CHF 209'992.45 zu schulden. 2. Die Zivilklage der Privatklägerin 1, C.________, vgt., wird teilweise gutgeheissen. A.________, vgt., wird verurteilt, der Privatklägerin 1, C.________, zusätzlich CHF 9'910.75 zu bezahlen. 3. A.________, vgt., wird zur Bezahlung einer Parteientschädigung von total CHF 5'000.00 (inkl. MWSt.) an die Privatklägerin 1, C.________, verurteilt (Art. 433 Abs. 1 StPO).