Berufung gegen das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Kollegialgericht) vom 19. Oktober 2020 (WSG 20 2) Regeste Art. 80 Abs. 1 StPO; Art. 398 Abs. 1 und 5 StPO; die Berufung ist nicht zulässig, wenn einzig die Verweisung einer Zivilklage auf den Zivilweg angefochten ist (neue Rechtsprechung) Die Berufung nach Art. 398 ff. StPO kann gemäss Art. 80 Abs. 1 StPO nur gegen Entscheide erhoben werden, in denen über Straf- und Zivilfragen materiell befunden wird.